AGB

GASTAUFNAHME-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN

Sehr geehrter Gast, wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an einer Buchung einer Unterkunft bei buehlergarmisch.de in Garmisch-Partenkirchen. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages werden wir unsere ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen dazu bei, Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten Ihres Gastgebers bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und buehlergarmisch.de zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Stellung von „buehlergarmisch.de“; Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen

1.1. Bei „buehlergarmisch.de“ handelt es sich um eine Namensgebung zur Vermarktung von Ferienwohnungen auf der eigenen Internetpräsenz sowie auf anderen Vermittlungsportalen. „buehlergarmisch.de“ steht als Synonym für die Eigentümer der Ferienwohnungen. Die angebotenen Ferienwohnungen befinden sich ausschließlich im Privatbesitz der Betreiber (i.F.g. Gastgeber) von „buehlergarmisch.de“

2. Vertragsschluss

2.1. Für alle Buchungsarten gilt: • a) Grundlage des Angebots Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen. • • b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 7. dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail erfolgt, gilt:

• a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.

• b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung ermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den Gastgeber jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.

• c) Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft er verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

• a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

• b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.

• c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande.

3. Preise und Leistungen

3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort oder während des Aufenthaltes gebucht oder in Anspruch genommen werden. Strom, Gas, Wasser sowie eine Handtuchgarnitur pro Person inkl. Badvorleger und 2 Geschirrtücher sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, im Mietpreis enthalten. Weitere Zusatzleistungen (Kinderbett, Hochstuhl, Zusatzhandtücher) können, durch Anmeldung bis spätestens 1 Woche vor Aufenthaltsbeginn, gegen Gebühr gesondert angemietet werden.

3.2. Die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten und erfolgt durch den Gastgeber. Der Gastgeber wird dem Gast jedoch die Kosten für zusätzliche notwendige Reinigungsarbeiten, welche aufgrund einer das übliche Maß übersteigenden Verunreinigung der Unterkunft erforderlich werden und durch den Gast verursacht wurde, in Rechnung stellen. Von der Endreinigung nicht umfasst sind die Müllentleerung, Abwasch, Aufräumen.

3.3. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.

4. Kaution (nur wenn ausdrücklich vereinbart)

4.1. Soweit der Gastgeber eine Kaution fordert, ist dies in der Beschreibung der Ferienunterkunft und der Buchungsbestätigung vermerkt.

4.2. Das Kautionsverhältnis wird ausschließlich zwischen dem Gastgeber und dem Gast begründet.

4.3. Die Kautionszahlung wird zusammen mit der Restzahlung nach Ziffer 5.1. zur Zahlung fällig. In den Fällen der Ziffer 5.2. hat die Zahlung zusammen mit dem Unterkunftspreis zu erfolgen.

4.4. Die Kaution sichert die Erfüllung der Pflichten des Gastes zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung verbrauchsabhängiger Kosten, zum Schadensersatz bei Beschädigung, sowie zum Schadensersatz bei ggfs. zusätzlich erforderlicher Endreinigungsleistungen nach Ziffer 3.2. Der Gastgeber ist berechtigt, entsprechende Einbehalte an der Kaution vorzunehmen.

4.5. Die Abrechnung und gegebenenfalls Rückzahlung erfolgt spätestens 7 Tage nach Aufenthaltsende.

5. Zahlung

5.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so wird nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20 % des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchten Zusatzleistungen zur Zahlung fällig. Die Restzahlung, wird 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn zur Zahlung fällig. Ggfs. nach Ziffer 3.1. vor Ort anfallende Kosten sind am Aufenthaltsende zu bezahlen.

5.2. Bei kurzfristigen Buchungen kürzer als 4 Tage vor Aufenthaltsbeginn ist der gesamte Unterkunftspreis zum Aufenthaltsbeginn zahlungsfällig und an den Gastgeber, per PayPal oder Blitzüberweisung zu bezahlen.

5.3. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf, die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Brötchenlieferdienst ect.) abrechnen und zahlungsfällig stellen.

5.4. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird.

5.5. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte (An-) Zahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 7. dieser Bedingungen zu fordern, wenn der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten hat.

6. An-und Abreise

6.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 20:00 Uhr zu erfolgen.

6.2. Für spätere Anreisen gilt:

• a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 17:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.

• b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend.

• c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat.

6.3. Die Schlüsselübergabe erfolgt durch den Vertreter des Gastgebers Frau Janker direkt vor Ort. Der Gast erhält den Schlüssel in einen Umschlag im Briefkasten der jeweiligen Ferienwohnung. Bitte auf die Wohnungsnummer achten! Bezüglich der Schlüsselrückgabe bei Abreise, lassen Sie die Schlüssel bitte einfach auf dem Esstisch in der Wohnung liegen.

6.4. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs des Gastgebers nach 10:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweises des Gastgebers oder einer mit diesem im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.

7. Rücktritt und Nichtanreise

7.1. Sofern weder coronabedingte behördliche Reiseverbote noch Unterbringungeinschränkungen der Bundes- oder Landesregierung für Ihren Aufenthaltszeitsraum ausgesprochen werden, gilt für eine Anreise ab dem 10.01.2021 folgendes:

  • Kann der Mieter den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt nicht in Empfang nehmen, wird er den Vermieter diesbezüglich schriftlich (Email / Post) unterrichten. Der Vermieter wird sich um einen anderen Mieter bemühen. Die mit der Suche verbundenen Kosten gehen zu Lasten des ursprünglichen Mieters, mindestens wird die Stornogebühr von 115,00 Euro fällig, auch wenn ein Ersatzmieter gefunden wird. Wird ein neuer Mieter nicht gefunden, schuldet der Mieter dem Gastgeber bei der Bekanntgabe
    • bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20 % des Rechnungsbetrages
    • bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 50 % des Rechnungsbetrages
    • bis zum 25. Tag vor Reisebeginn 75 % des Rechnungsbetrages
    • ab dem 24. Tag vor Reisebeginn 90 % des Rechnungsbetrages.
  • Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts des Gastes, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.

7.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

7.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 7.1. die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

7.4. Bei Verzicht auf das kostenlose Rücktrittsrecht des Kunden bei Vertragsschluss gem. Ziffer 7.1. hat der Gast den gesamten Mietpreis unabhängig vom Rücktrittszeitpunkt abzüglich ersparter Aufwendungen und abzüglich des Erlöses durch eine anderweitige Verwendung der Unterkunft an den Gastgeber zu bezahlen. In diesem Fall erhält der Gast bei Buchung einen Rabatt in Höhe von 10 % auf den Gesamtmietpreis. Eine entsprechende Vereinbarung muss ausdrücklich bereits bei Vertragsschluss im Rahmen der Buchung zwischen dem Gast und dem Gastgeber erfolgen. Die Textform wird dringend empfohlen.

7.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind als die berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

7.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.

7.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen ausschließlich den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.

8. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast

8.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.

8.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.

8.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber und Ansprechpartner vor Ort zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

8.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.

9. Haftungsbeschränkung

9.1. Der Gastgeber haftet unbeschränkt, soweit • der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet • der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert. Im Übrigen ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden, die durch den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

9.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

9.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

10. Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insb. COVID-19)

10.1. Die Parteien sind sich einig, der Gastgeber die vereinbarten Leistungen stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Aufenthaltszeitraum geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbringen werden.

10.2. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder Beschränkungen der Vermieter/Eigentümer bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Gastgeber unverzüglich zu verständigen.

11. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1. Der Gastgeber weist im Hinblick auf das Gesetz er Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der Gastgeber derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.

11.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

11.3. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.

11.4. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.

11.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

Verantwortlich:

Nicole Karen Zimmer

Telefon: +49 (0) 40 60860416

Mobil:    +49 (0) 176 4370 3334

E-Mail: mail@buehlergarmisch.de ; Internet: www.buehlergarmisch.de

Gastaufnahmebedingungen der buehlergarmisch.de; Stand: (07 / 2022)